Informationen für Psychotherapeut:innen
Ihre Rolle in der Versorgung
Seit 2015 sind Psychologische Psychotherapeut:innen verordnungsberechtigt für Soziotherapie. Damit übernehmen sie eine entscheidende Funktion, wenn Patient:innen durch ihre psychische Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, notwendige Behandlungen zuverlässig wahrzunehmen.
Ihre Aufgabe besteht darin, den individuellen Unterstützungsbedarf einzuschätzen, die Therapieziele zu definieren und den soziotherapeutischen Prozess fachlich einzubetten. Auf diese Weise wird die psychotherapeutische Arbeit durch eine alltagsnahe Begleitung ergänzt, die den Behandlungserfolg langfristig absichert.
Soziotherapie im Überblick
Soziotherapie richtet sich an Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen, die durch fehlende Struktur und Orientierung ihren Alltag nicht selbstständig bewältigen können. Typische Indikationen sind Schizophrenie, bipolare Störungen, schwere Depressionen oder Persönlichkeitsstörungen, sofern eine deutliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit vorliegt.
Damit ergänzt Soziotherapie die psychotherapeutische Arbeit gezielt dort, wo strukturelle Unterstützung erforderlich ist.
Kooperation & Kommunikation
Als Teil eines vernetzten Behandlungssystems verstehen wir Soziotherapie als Ergänzung zur psychotherapeutischen Arbeit. Wir sorgen dafür, dass Patient:innen neben den Sitzungen auch im Alltag eine kontinuierliche Begleitung erhalten, die Ihre therapeutischen Interventionen sinnvoll unterstützt.
Im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie übernehmen wir zudem eine koordinierende Rolle: Wir organisieren Abläufe, dokumentieren Fortschritte und geben Rückmeldungen zu Veränderungen im Alltag der Patient:innen. Damit entsteht ein durchgängiger Informationsfluss, der Ihre therapeutische Arbeit ergänzt, ohne zusätzliche Belastung zu schaffen.
Die enge Abstimmung stellt sicher, dass Sitzungen regelmäßig wahrgenommen werden, Rückfälle frühzeitig erkannt werden und Fortschritte länger Bestand haben.
Formular & Abrechnung
Formular: Voraussetzung für eine Verordnung ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse der Patient:innen. Die Verordnung erfolgt über das Formular 28 und umfasst die Definition von Behandlungszielen sowie die Mitwirkung am soziotherapeutischen Betreuungsplan.
Abrechnung:
- GOP 30810 (Erstverordnung): Für die ersten fünf Probestunden oder bis zu 30 Therapieeinheiten. Bewertung: 168 Punkte (18,18 €).
- GOP 30811 (Folgeverordnung): Für die Überprüfung und erneute Verordnung von bis zu 30 weiteren Einheiten. Ebenfalls 168 Punkte (18,18 €), maximal zweimal pro Behandlungsfall abrechenbar.
Die Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Damit entsteht für Psychotherapeut:innen eine klare und verlässliche Grundlage, die sich unkompliziert in den Praxisalltag integrieren lässt.
Kostenübernahme: Die Kosten der eigentlichen Soziotherapie trägt die gesetzliche Krankenkasse der Patient:innen.