Informationen für Hausärzt:innen
Ihre Rolle in der Versorgung
Hausärzt:innen sind häufig die erste Anlaufstelle für Patient:innen mit psychischen Erkrankungen. Sie kennen Krankheitsverläufe über viele Jahre hinweg und haben einen umfassenden Blick auf körperliche wie auch soziale Belastungen. Damit sind sie in einer Schlüsselposition, frühzeitig Unterstützungsbedarf zu erkennen und Patient:innen den Zugang zu weiterführenden Angeboten zu erleichtern.
Eine klare Empfehlung durch Hausärzt:innen steigert die Akzeptanz von Unterstützungsmaßnahmen wie Soziotherapie oder Eingliederungshilfe erheblich. Gleichzeitig profitieren Ärzt:innen selbst von stabileren Behandlungsverläufen, da Patient:innen durch ergänzende Hilfen besser in der Lage sind, Therapien verlässlich umzusetzen.
Soziotherapie im Überblick
Soziotherapie ist eine Leistung nach § 37a SGB V, die Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen den Zugang zu ärztlicher und therapeutischer Behandlung erleichtert. Sie umfasst bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren und wird von Fachärzt:innen für Psychiatrie oder Psychotherapeut:innen verordnet.
Patient:innen, die Schwierigkeiten haben, Behandlungen einzuhalten oder ihren Alltag zu strukturieren, können durch Soziotherapie gezielt unterstützt werden. Damit reduziert sich die Zahl vermeidbarer Krankenhausaufenthalte, und Hausärzt:innen erleben eine deutliche Entlastung im Versorgungsalltag.
Verordnung & Überleitung
Die Verordnung von Soziotherapie liegt bei Fachärzt:innen für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Psychotherapeut:innen. Hausärzt:innen können selbst keine Verordnung ausstellen, haben jedoch eine wichtige Lotsenfunktion: Sie erkennen frühzeitig, wenn Patient:innen Unterstützung benötigen, und leiten diese gezielt an die entsprechenden Fachkolleg:innen weiter.
Unsere Praxis unterstützt Hausärzt:innen bei dieser Überleitung. Wir nehmen Kontakt zu Patient:innen auf, stimmen uns bei Bedarf direkt mit den Fachärzt:innen ab und sorgen dafür, dass die notwendigen Schritte für eine Verordnung unkompliziert erfolgen. Auf Wunsch informieren wir Hausärzt:innen regelmäßig über den Verlauf, sodass eine kontinuierliche Zusammenarbeit gewährleistet bleibt.
Formular & Abrechnung
Für Hausärzt:innen entsteht bei einer Verordnung von Soziotherapie ein klar geregelter Abrechnungsweg.
Formular: Verwendet wird das Formular 28 („Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung“).
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition 30800, die mit 67 Punkten bewertet ist (entspricht derzeit 7,14 Euro).
Kostenübernahme: Die Kosten der eigentlichen Soziotherapie trägt die gesetzliche Krankenkasse der Patient:innen.
Damit ist die Verordnung für Hausärzt:innen unkompliziert in den Praxisablauf integrierbar, während Patient:innen den Zugang zu einer wichtigen Unterstützungsleistung erhalten.