Informationen für Fachärzt:innen

Ihre Rolle in der Versorgung

Fachärzt:innen für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie haben eine zentrale Rolle in der Verordnung von Soziotherapie. Sie entscheiden, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, legen die Therapieziele fest und begleiten den Verlauf durch Rückmeldungen und Anpassungen.

Die enge Kooperation mit unserer Praxis ermöglicht, dass ärztlich verordnete Leistungen im Alltag der Patient:innen tatsächlich umgesetzt werden. So bleibt die Behandlung nicht auf die Sprechstunde beschränkt, sondern wird in der Lebenswelt der Patient:innen stabil verankert.

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Soziotherapie im Überblick

Soziotherapie ist eine Leistung nach § 37a SGB V und richtet sich an Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen, die ohne strukturierende Unterstützung ärztliche oder therapeutische Behandlungen nicht zuverlässig in Anspruch nehmen könnten.

Die Maßnahme soll Krankenhausaufenthalte vermeiden, die Adhärenz zu Therapien sichern und den Alltag der Patient:innen so stabilisieren, dass medizinische Behandlungsziele erreichbar bleiben.

Kooperation & Kommunikation

Soziotherapie versteht sich als Ergänzung zur fachärztlichen Behandlung und überträgt gemeinsam definierte Ziele in den Alltag der Patient:innen. Entscheidend ist die enge Abstimmung mit Ihnen als behandelnde Fachärzt:innen.

Im Rahmen der KSVPsych-Richtlinie bieten wir eine strukturierte Form der Zusammenarbeit: Regelmäßige Rückmeldungen, gemeinsame Behandlungspläne und Fallkonferenzen sichern Transparenz und Kontinuität. Koordinationskräfte unterstützen bei Organisation und Dokumentation, sodass Ihre Arbeit spürbar entlastet wird.

Ihre Leistungen im Rahmen von KSVPsych werden zudem extrabudgetär vergütet, damit gewinnt die Behandlung an Verbindlichkeit und Planbarkeit, während Patient:innen von einer eng abgestimmten und alltagsnahen Versorgung profitieren.

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Formular & Abrechnung

Formular: Die Verordnung erfolgt über das Formular 28 und muss vor Beginn durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Abrechnung:

  • GOP 30810 (Erstverordnung): Für die ersten fünf Probestunden oder bis zu 30 Therapieeinheiten. Bewertung: 168 Punkte (18,18 €).
  • GOP 30811 (Folgeverordnung): Für die Indikationsprüfung und erneute Verordnung von bis zu 30 weiteren Einheiten. Ebenfalls 168 Punkte (18,18 €), maximal zweimal pro Behandlungsfall abrechenbar.

Die Vergütung ist extrabudgetär und wird zu festen Preisen erstattet. Sie umfasst nicht nur das Ausstellen der Verordnung, sondern auch die Definition der Therapieziele, die Mitwirkung bei der Auswahl der Soziotherapeut:innen sowie die Überprüfung und Anpassung des Betreuungsplans.

Kostenübernahme: Die Kosten der eigentlichen Soziotherapie trägt die gesetzliche Krankenkasse der Patient:innen.