Assistenz, Wohnen & Alltag

Eingliederungshilfe für ein selbstbestimmtes Leben

Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen möchten trotz Einschränkungen in ihrer eigenen Wohnung und im vertrauten Umfeld bleiben. Eine Eingliederungshilfe macht genau das möglich. Assistenz bedeutet, praktische Hilfe in den Bereichen zu erhalten, die ohne Unterstützung schwer zu bewältigen sind.

Das Ziel ist nicht nur, Hilfe zu leisten, sondern die Selbstständigkeit zu fördern und Patient:innen in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Jede Assistenz wird individuell geplant und richtet sich nach den persönlichen Fähigkeiten und Wünschen.

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Entlastung & Assistenz

Wohnassistenz: Unterstützung beim eigenständigen Wohnen oder beim Übergang in betreute Wohnformen.

Freizeit- & Teilhabeassistenz: Begleitung zu kulturellen Angeboten, Sport oder sozialen Aktivitäten, um Isolation zu vermeiden und Kontakte zu fördern.

Strukturierende Begleitung: Hilfe beim Aufbau von Routinen, die Halt geben und den Alltag überschaubar machen.

Organisation & Orientierung: Unterstützung bei wichtigen Terminen, Behördenkontakten oder der Koordination von Leistungen.

Budgetassistenz: Hilfe bei Antrag und Umsetzung des persönlichen Budgets.

Arbeitgeberfunktion & Lohnabrechnung: Anstellung eigener Assistenzkräfte und organisatorische Begleitung.

Wer Unterstützung erhält

Eingliederungshilfe richtet sich an Menschen, deren psychische Erkrankung oder Behinderung den Alltag erheblich erschwert. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn ohne Unterstützung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt wäre.

Typische Situationen sind zum Beispiel:

Bedarf an kontinuierlicher Begleitung im Wohnumfeld

Verlust von sozialen Kontakten infolge einer Erkrankung

Schwierigkeiten beim Aufbau und Erhalt einer stabilen Alltagsstruktur

Entlastung von Angehörigen durch ergänzende Unterstützung

Einkauf Gemeinsam Äpfel

Passgenaue Begleitung

Grundlage ist immer eine individuelle Bedarfsanalyse, in der wir gemeinsam klären, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich notwendig ist. Darauf aufbauend erfolgt eine personenzentrierte Begleitung, die sich an den persönlichen Zielen und Ressourcen orientiert, statt an starren Vorgaben.

Unsere qualifizierten Assistent:innen verfügen über langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und verbinden fachliches Wissen mit Einfühlungsvermögen. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit im Netzwerk: Ärzt:innen, Kliniken, soziale Dienste und Angehörige werden aktiv eingebunden.

Kostenübernahme

Die Assistenzleistungen sind Teil der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Zuständig für die Kostenübernahme sind in der Regel der Landeswohlfahrtsverband (LWV) oder kommunale Träger.

Umfang: Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem individuell festgestellten Bedarf.

Kosten: Die Kosten werden in den meisten Fällen vollständig übernommen. Eine Eigenbeteiligung ist nur dann vorgesehen, wenn Einkommen oder Vermögen oberhalb bestimmter Grenzen liegen.